Ihre Fragen rund um Einreise, Aufenthalt und Arbeiten in Deutschland
Migrationsrecht
Arbeitsmigration
- Beratung für Arbeitgeber mit ausländischem Personal
- Erstbeantragung von Aufenthaltstiteln (mit Arbeitserlaubnis)
- Umwandlung oder Verlängerung vorhandener Aufenthaltstitel
- Anpassung der Arbeitserlaubnis
- Familiennachzug
Staatsangehörigkeitsrecht
- Einbürgerungsantrag
- für Deutsche im Ausland: Beibehaltungsgenehmigung
- für Nachkommen von NS-Verfolgten: „Wiedergutmachungseinbürgerung“
Für Arbeitgeber
Möchten Sie neues Personal einstellen und sich vergewissern, ob der aktuelle Aufenthaltstitel der Person die unmittelbare Aufnahme der Arbeit bei Ihnen erlaubt?
Benötigen Sie Unterstützung, um die erforderliche Arbeitserlaubnis für Ihre Arbeitskräfte schnellstmöglich einzuholen?
Oder befindet sich die von Ihnen gewünschte neue Arbeitskraft noch im Ausland und Sie benötigen Unterstützung, um diese mit „Arbeitsvisum“ nach Deutschland zu bekommen, sodass die Stelle zeitnah besetzt werden kann?
Gerne berate ich Sie bei migrationsrechtlichen Fragen zu Ihrem aktuellen oder künftigen Personal. Sofern Sie darüber hinaus auch Unterstützung im Prozess wünschen, vertrete ich Sie und Ihre Mitarbeiter:innen gerne gegenüber den deutschen Konsulaten/Botschaften im Ausland, sowie gegenüber den Behörden im Inland (diese sind in der Regel die Bundesagentur für Arbeit und die zuständige Ausländerbehörde).
Wer als Drittstaatsangehöriger zur Arbeitsaufnahme nach Deutschland einreisen möchte, hat einen komplexen und oft nervenaufreibenden Migrationsprozess vor sich.
Auch ausländische Arbeitnehmer:innen, die sich bereits in Deutschland befinden, müssen bei ihrer beruflichen Entwicklung immer auch die Auswirkungen auf ihren aufenthaltsrechtlichen Status bedenken. Insbesondere bei Arbeitgeberwechsel aber auch bei anderen Änderungen im Arbeitsverhältnis muss oft die Ausländerbehörde involviert werden.
Sind Sie schon zum Studieren nach Deutschland gekommen, werden Sie schon als Student:in oder Absolvent:in mit aufenthaltsrechtlichen Fragen und der Ausländerbehörde zu tun haben.
Gerne unterstütze ich Sie in diesen verschiedenen migrationsrechtlichen Situationen durch Beratung und Vertretung gegenüber den Behörden.
Für Arbeitnehmer:innen
Herzlichen Glückwunsch, Sie haben sich in Deutschland beworben und Ihnen wurde ein Arbeitsplatz angeboten! Doch alles hängt jetzt davon ab, ob Sie das erforderliche „Arbeitsvisum“ erhalten und es graut Ihnen schon davor, sich durch den Visumsprozess zu kämpfen?
Gerne unterstütze ich Sie – und gegebenenfalls auch Ihre Familie – bei der Beantragung und begleite Sie rechtlich durch den gesamten Migrationsprozess: Von der Einholung der Zustimmung bei der Bundesagentur für Arbeit über den Visumtermin beim deutschen Konsulat bis zum Termin bei der Ausländerbehörde in Deutschland.
Sie arbeiten in Deutschland und würden gerne Ihren Arbeitgeber wechseln, sind sich aber nicht sicher, ob Sie das mit Ihrem aktuellen Aufenthaltstitel dürfen oder Ihr aktueller Aufenthaltstitel ist eindeutig an Ihren jetzigen Arbeitgeber gebunden?
Gerne berate ich Sie, ob und wie lange Sie mit Ihrem aktuellen Aufenthaltstitel an Ihren jetzigen Arbeitgeber gebunden sind, welche Schritte erforderlich sind, um Ihre neue Stelle antreten zu können und unterstütze Sie dabei, die erforderliche Anpassung oder Änderung Ihres Aufenthaltstitels bei der Ausländerbehörde durchzusetzen.
Aber auch ein Positionswechsel innerhalb des gleichen Unternehmens, eine Umstrukturierung des Unternehmens oder aber das bevorstehende Ende des Arbeitsverhältnisses kann aufenthaltsrechtliche Fragen aufwerfen und z.B. spätestens bei der Verlängerung Ihres jetzigen Aufenthaltstitels zu Unannehmlichkeiten bei der Ausländerbehörde führen.
In der Regel ist daher bei allen Änderungen der Arbeitsbedingungen zu prüfen, ob und wenn ja, welche Auswirkungen sich hierbei für Ihren Aufenthaltsstatus ergeben. Gerne berate ich Sie bei diesen Fragen und vertrete Sie gegenüber der Ausländerbehörde.
Vielleicht sind Sie aber auch „frische:r Absolvent:in“ oder gerade im Endspurt Ihres Studiums? Sie haben aktuell noch den „Studentenstatus“ in Deutschland und stehen kurz davor, ein Jobangebot anzunehmen oder benötigen erst noch Zeit für die Arbeitssuche?
Ihr Aufenthaltstitel muss entsprechend umgewandelt und auf die neue Situation angepasst werden, wobei auch Fristen zu beachten sind. Vielleicht kommt noch hinzu, dass Sie ausgerechnet jetzt noch eine Reise geplant hatten oder ein Umzug in eine andere Stadt bevorsteht und schon der Gedanke, sich nebenher noch mit der Ausländerbehörde auseinandersetzen zu müssen, bereitet Ihnen Kopfschmerzen…
Der Übergang vom Studenten- ins Berufsleben ist eine spannende und herausfordernde Lebensphase, bei der es bei ausländischen Studierenden jedoch manchmal zu unnötigen Problemen mit der Ausländerbehörde kommen kann.
Gerne berate ich Sie hier vorab über Ihre Optionen und übernehme in Vertretung für Sie auch gerne die Auseinandersetzung mit der Ausländerbehörde, um diesen Wechsel auch aufenthaltsrechtlich reibungslos für Sie zu gestalten.