Verkehrsunfälle und andere Probleme rund um Ihr Fahrzeug
Verkehrsrecht
Verkehrshaftungsrecht
Schadensregulierung bei Verkehrsunfall
Verkehrsvertragsrecht
Streitigkeiten bei Verträgen rund um das Fahrzeug, z.B. bei
- Kauf/Verkauf
- Miete/Leasing
- Reparatur
Verkehrsstrafrecht
Straftaten im Straßenverkehr, z.B.
- Alkohol/Drogen am Steuer
- Unfallflucht
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- verbotenes Autorennen
- fahrlässige Körperverletzung/Tötung
Was bringt mir die anwaltliche Hilfe bei der Unfallschadensregulierung?
Schon bei der Schilderung des Unfallhergangs kann man sich durch unpräzise oder überflüssige Formulierungen schnell „verzetteln“ oder aber man versäumt es, einen Umstand vorzutragen, der sich auf die Haftungsfrage günstig ausgewirkt hätte, weil man diesen nicht für relevant gehalten hat. Dadurch kann es passieren, dass man der Versicherung damit schon die Vorlage für die Ablehnung bietet.
Bei Mandatierung unmittelbar nach dem Verkehrsunfall nehme ich Ihnen von Anfang an die oft als lästig empfundene Kommunikation mit der Versicherung ab und sorge schon bei der Schilderung des Unfallhergangs dafür, dass die für die rechtliche Einschätzung relevanten Aspekte klar formuliert werden und wir der Versicherung gar nicht erst die Gelegenheit bieten, unberechtigte und für Sie nachteilige Schlüsse aus der Unfallschilderung zu ziehen.
Erfahrungsgemäß ist es außerdem so, dass Unfallgeschädigte ohne anwaltliche Hilfe oft gar nicht wissen, was ihnen alles zusteht und daher von vorneherein zu wenig von der Versicherung fordern.
Schon bei der Schadensaufstellung und der erstmaligen Geltendmachung bei der Versicherung mache ich daher für Sie alle Schadenspositionen in voller Höhe geltend, die Ihnen nach Rechtslage und Rechtsprechung zustehen.
In der Regel versuchen die Versicherungen an allen Schadenspositionen Kürzungen vorzunehmen, teilweise werden die Kürzungen mit Argumenten begründet. Als „Laie“ kann man oft nicht beurteilen, ob diese Argumente tatsächlich greifen und ob die Anzahl und die Höhe der Kürzungen gerechtfertigt sind, sodass man geneigt ist, diese dann einfach hinzunehmen.
Dieser Umstand ist natürlich auch den Versicherungen bekannt. Erfahrungsgemäß wird hier im Vorfeld seitens der Versicherungen daher gerne großzügig und auf gut Glück gekürzt, auch wenn absehbar ist, dass eine spätere rechtliche Auseinandersetzung ergeben würde, dass die Kürzung nicht gerechtfertigt war. Auch hier lohnt es sich daher, die Kürzungen der Versicherung unter die „rechtliche Lupe“ zu nehmen und sich gegen ungerechtfertigte Kürzungen zu wehren.
Dass Ihnen der volle und nicht nur der gekürzte Betrag gezahlt wird, kann ich für Sie oft schon durch Entkräften der Argumente der Versicherung im Rahmen der Schadensregulierung erreichen. Rückt die Versicherung jedoch nicht von ihren ungerechtfertigten Kürzungen ab, kann ich dies – wenn nötig – aber auch gerichtlich für Sie durchsetzen. Einige Versicherer lassen es hier darauf ankommen und erstatten erst dann die vollen Beträge, nachdem die Klage eingereicht wurde.
Die Schadensregulierung wird in der Regel beschleunigt, wenn Sie anwaltlich vertreten sind. Nicht selten hat man als nicht anwaltlich vertretener Unfallgeschädigter den Eindruck, dass die Schadensregulierung seitens der Versicherung hinausgezögert wird und man auch auf Nachfrage länger hingehalten wird, ehe man „Geld auf dem Konto sieht“.
Durch unmittelbare und vollständige Geltendmachung Ihres Schadens bei der Versicherung, Zahlungsaufforderungen mit anwaltlicher Fristsetzung und sofortiges Entkräften etwaiger Einwendungen der Versicherung, bleibe ich für Sie konstant dran und lasse nicht locker, bis die zügige Abrechnung und Erstattung Ihres Schadens durch die Versicherung erfolgt ist.
Ob man sich die anwaltliche Hilfe erst dann holt, wenn man nach längerer und vielleicht nervenaufreibender Auseinandersetzung mit der Versicherung nicht weiter kommt oder sich aber den Ärger erspart und von vornherein eine Anwaltskanzlei mit der Schadensregulierung betraut, macht für die Rechtsanwaltskosten keinen Unterschied. Diese werden im Übrigen ohnehin von der gegnerischen Versicherung übernommen, wenn der Unfall Ihrerseits unverschuldet war.
Der Verkehrsunfall an sich ist bereits ein stressauslösendes Ereignis. Je nach Schwere des Unfalls hat man auch so schon genug mit den Folgen des Unfalls zu kämpfen – sowohl körperlich, als auch psychisch. Somit ist es letztlich auch in dieser Hinsicht für die allermeisten eine komfortable Entlastung, sich nach einem Unfall nicht auch noch mit der unangenehmen Schadensregulierung beschäftigen und mit der Versicherung auseinandersetzen zu müssen.
Diesen Kampf übernehme ich gerne für Sie!
Ärger mit der Versicherung nach Verkehrsunfall?
Wer kennt es nicht. Noch am Unfallort war man sich mit dem Unfallgegner darüber einig, wie es zum Unfall kam und man ging beruhigt auseinander in der Annahme, dass die Versicherung den Rest schon regeln wird.
Und nun wird, nachdem man sich schon mit Fragebögen und Unfallskizzen herumschlagen musste, im Nachhinein doch alles in Frage gestellt, die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung verweigert die Zahlung oder nimmt großzügig Kürzungen an Schadenspositionen vor, die man nicht nachvollziehen kann.
Spätestens jetzt fragt man sich: „Ist das überhaupt rechtens?“ und denkt darüber nach, das unerfreuliche Versicherungsschreiben einer Rechtsanwaltskanzlei vorzulegen.
Sinnvoll ist es jedoch, gar nicht erst so lange zu warten, sondern schon direkt nach dem Verkehrsunfall – auch bei vermeintlich unstreitigem Unfallhergang – eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Schadensregulierung zu beauftragen.
Denn nach einem Verkehrsunfall erleben die meisten Unfall- beteiligten erfahrungsgemäß bei der Schadensabwicklung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung folgende Probleme:
- die Versicherung will nicht bezahlen
- die Versicherung zahlt zu wenig
- es dauert zu lange, bis die Versicherung bezahlt