Engagierte Strafverteidigung ist unverzichtbar, wenn der Staat sich gegen Sie wendet

STRAFRECHT

Ich berate und verteidige Sie in allen Bereichen des Strafrechts.

Hierzu zählen insbesondere das

  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Verkehrsstrafrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Ausländerstrafrecht (Straftaten nach Aufenthaltsgesetz)

Egal, was man Ihnen vorwirft – Schweigen Sie erst einmal und verbauen Sie sich nicht Ihre Verteidigungsoptionen! Wir verschaffen uns durch die Akteneinsicht zuerst einen Überblick über die Lage und besprechen dann gemeinsam die weitere Vorgehensweise.

Ich berate und verteidige Sie in allen Bereichen des Strafrechts und in allen Verfahrensabschnitten.

Das Polizeipräsidium Frankfurt beziffert die Aufklärungsquote im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität im Bahnhofsgebiet für das Jahr 2020 mit 98,8%, wobei der Fokus auf dem Nachweis des gewerblichen Handels liegt. Allein bezogen auf das Bahnhofsgebiet wurden in dem Jahr 41 Ermittlungsverfahren wegen Gewerbsmäßigkeit eingeleitet (Präsentation PKS Frankfurt 2020, S. 21).

Die aufgrund intensiver Kontrollmaßnahmen auch bundesweit herausragend hohe Aufklärungsquote sowie die ebenso enorm hohen Strafandrohungen prägen das Betäubungsmittelstrafrecht und machen eine effektive Strafverteidigung auf diesem Gebiet besonders unverzichtbar.

Die meisten von uns nehmen regelmäßig am Straßenverkehr teil. Die wenigsten von uns rechnen mit strafrechtlichen Konsequenzen, wenn man losfährt.

Und doch kann es letztlich jedem von uns ganz schnell passieren, dass man – vielleicht sogar zum ersten Mal im Leben – von der Polizei und Staatsanwaltschaft mit einem Tatvorwurf konfrontiert wird. Schon ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit, eine falsche Reaktion in einer unübersichtlichen oder unerwarteten Verkehrssituation oder eine unüberlegte Entscheidung (Fahren oder Taxi nehmen? Anhalten oder Weiterfahren? Überholen oder Warten? Schnell noch hier abbiegen oder die nächste nehmen?) kann unter anderem folgende Tatvorwürfe nach sich ziehen:

  • fahrlässige Körperverletzung
  • fahrlässige Tötung
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Trunkenheit im Verkehr (ebenso „Drogen am Steuer“)
  • unerlaubtes Entfernen vom Unfallort („Unfallflucht“)

Bei einigen dieser Tatvorwürfe droht ein Strafmaß von Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren.

Bitte nicht in Panik verfallen. Aber bitte auch nicht auf die leichte Schulter nehmen. Denn weder das eine, noch das andere wird Ihnen in dieser Situation hilfreich sein.

Wie für alle Teilgebiete des Strafrechts gilt auch hier: Je früher Sie sich verteidigen lassen, desto besser können wir zu Ihren Gunsten auf das Verfahren einwirken.

Fast jeder hat sich in seinem Jugendalter schon einmal strafrechtlich relevant verhalten.

Gerade im Bereich der Bagatelldelikte (typischerweise Beleidigung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Diebstahl) stellt Jugendkriminalität grundsätzlich nichts Außergewöhnliches dar. Nicht jeder gerät dabei ins Visier der Ermittlungsbehörden und bei den meisten Jugendlichen/Heranwachsenden hört das strafrechtlich relevante Verhalten mit Eintritt in das Erwachsenenalter auf (sog. Spontanremission).

Bei allen anderen führt der Weg jedoch nicht an einem Jugendstrafverfahren vorbei, welches aufgrund seiner zahlreichen Besonderheiten kaum mit einem herkömmlichen Strafverfahren zu vergleichen ist.

Bei meiner u.a. am Jugendschöffengericht absolvierten Ausbildungsstation habe ich wertvolle Erfahrungen und Einblicke sammeln können, die mich für diese Besonderheiten im Jugendstrafrecht sensibilisiert haben und mir im Berufsalltag bei der Verteidigung von Jugendlichen und Heranwachsenden zu Gute kommen.

Aufgrund meiner Spezialkenntnisse im Ausländerrecht verteidige ich Sie insbesondere auch bei Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz.

Probleme am Flughafen, weil „mit Ihren Papieren etwas nicht stimmte“?

Immer wieder kommt es vor, dass sich bei der Ausreise, Einreise oder auch nur bei einem Transit am Flughafen im Rahmen der Grenzkontrolle durch die Bundespolizei ein Problem mit dem Aufenthaltstitel oder sonstigen „Papieren“ der Reisenden herausstellt. Folge ist dann in der Regel, dass im Nachgang zu diesem Vorfall ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet wird, z.B. wegen

  • Verstoß gegen die Passpflicht
  • Unerlaubter Aufenthalt ohne erforderlichen Aufenthaltstitel
  • Verstoß gegen Verbot der Erwerbstätigkeit durch Inhaber von Schengen-Visa
  • Verstoß gegen Einreise- oder Aufenthaltsverbot

Zum einen versteht man nach so einem Vorfall manchmal nicht, was genau das Problem war, zum anderen ist es dann oft schwer die Angelegenheit aus dem Ausland weiterzuverfolgen, sodass Ungewissheit über den Ausgang des Verfahrens besteht und auch Sorgen darüber aufkommen, dass erneute Probleme bei Wiedereinreise nach Deutschland oder generell in den Schengen Raum zu befürchten sind.

Mit dem Ziel, eine schnellst- und bestmögliche Einstellung des Verfahrens für Sie zu erreichen und weitere nachteilige Folgen für Ihre Reisemobilität zu vermeiden, verteidige ich Sie im Ermittlungsverfahren, sodass Sie unmittelbar nach dem „Flughafenvorfall“ bereits Klarheit und Kontrolle über das weitere Verfahren gewinnen.

Arbeitgeber Compliance

Als Arbeitgeber, der ausländische Arbeitnehmer:innen beschäftigt, gerät man ebenfalls schnell in Konflikt mit dem Aufenthaltsgesetz.

Dabei kann bei Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit dem Arbeitgebenden eine Geldbuße von bis zu 500.000 Euro drohen. Je nach Konstellation kann sogar eine Straftat vorliegen, welche mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe sanktioniert werden kann.

Um derartige Folgen zu vermeiden, helfe ich Ihnen daher gerne bereits im Vorfeld bei Fragen und Unsicherheiten, ob Ihr Personal über die für die konkret ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltstitel verfügt. Auch berate ich Sie hier gerne über die sonstigen, sich aus dem Aufenthaltsrecht ergebenden Pflichten für Arbeitgeber.

Ferner übernehme ich auch in den Fällen gerne Ihre Verteidigung, in denen es für eine Präventions-Beratung zu spät ist, weil ein Tatvorwurf bereits erhoben wurde.